Maßnahmen, die sich aus der neuen Corona-Betreuungs- und Einreiseverordnung vom 30.09.2020 ergeben

Liebe Eltern,

die Herbstferien stehen vor der Tür. Aufgrund der Corona–Pandemie möchten wir Sie auf einige Richtlinien hinweisen.
Das Ministerium gibt folgende Handlungsanweisungen:

- Private Reisen bedürfen aktuell einer besonderen Planung und Umsicht. Da sich die allgemeine Situation täglich ändern kann, achten Sie bitte auf Pressemitteilungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) sowie des Ministeriums.

- Für Reiserückkehrer aus Risikogebieten (für uns im näheren Umfeld besonders die Niederlande!) gelten die Bestimmungen der Corona-Einreiseverordnung vom 19.09.2020.

- Für Reiserückkehrer gilt ferner eine (häusliche) Quarantänepflicht, die derzeit noch 14 Tage beträgt, sowie die Meldepflicht beim zuständigen Gesundheitsamt. Wird diese Quarantänepflicht missachtet und das schulpflichtige Kind kommt in die Schule, sprechen wir im Rahmen unseres Hausrechts ein Verbot zum Betreten des Schulgeländes aus! Unabhängig von den rechtlichen Folgen stellt die Missachtung der Vorschriften einen schweren Verstoß gegen die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme in der Schule dar!

- Verstöße gegen diese Pflichten können als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden (Geldbußen bis zu 25.000 Euro)!

- Die Quarantänepflicht entfällt, wenn ein negatives Corona-Testergebnis vorgelegt wird, das nicht älter als 48 Stunden sein darf und in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein muss.

- Schüler und Schülerinnen in Quarantäne bleiben dem Präsenzunterricht aus Rechtsgründen fern.

Unter diesem Beitrag finden Sie den Erlass zur Einreiseverordnung aus Risikogebieten und das entsprechende Merkblatt dazu.
Wir hoffen, dass Sie trotz aller Einschränkungen erholsame und schöne Ferien mit Ihren Kindern verleben.

Mit freundlichen Grüßen
Andrea Schotten, Julia Erkens
Schulleitungsteam


Erlass zur Einreiseverordnung

Merkblatt