Präsenzpflicht ab dem 14. Dezember aufgehoben

Die Coronazahlen steigen täglich, die Infektionslage ist besorgniserregend. Zur allgemeinen Kontaktreduzierung gelten ab Montag, den 14.12.2020 folgende Regeln für den Schulbesuch:

In den Jahrgangsstufen 1-7 können Eltern ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien lassen. Dies muss dem Klassenlehrer/ der Klassenlehrerin schriftlich mitgeteilt werden (E-Mail). Sie geben dabei an, ab wann die Schülerin bzw. der Schüler ins Distanzlernen wechselt. Ein Hin- und Her-Wechseln zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen ist nicht möglich. Dies ist mit Blick auf die Infektionsprävention nicht sinnvoll.

Die Befreiung vom Präsenzunterricht in den Klassen 1 bis 7 und der obligatorische Distanzunterricht sind nicht mit einem Aussetzen der Schulpflicht gleichzusetzen. Das Lernen und Arbeiten zu Hause, wie es von vielen Schülerinnen und Schülern im Frühjahr erstmals praktiziert wurde und für das es von den Schulen fortgeschriebene Konzepte gibt, gilt auch für diese besondere Woche zwischen dem 14. und dem 18. Dezember 2020.

An den beiden Werktagen unmittelbar im Anschluss an das Ende der Weihnachtsferien (7. und 8. Januar 2021) findet kein Unterricht statt. Es gelten die gleichen Regeln wie für die unterrichtsfreien Tage am 21. und 22. Dezember 2020. Bitte teilen Sie der Schule bis zum 18.12.2020 Ihren Bedarf für eine Notbetreuung an diesen beiden Tagen per Mail an mit.