Sankt Martin
Dieses Jahr ist alles anders... oder besser gesagt besonders!
Da der Martinsumzug mit anschließendem Feuerwerk am Fährsteg in diesem Jahr nicht wie gewohnt stattfinden konnte, überlegten wir, wie wir die Tradition des Heiligen Martins dennoch vermitteln konnten.
So wurde trotz aller Umstände in allen Klassen fleißig gebastelt und die Kinder fertigten wunderschöne Laternen.
Die Viertklässler studierten das Martinsspiel ein und teilten sich auf, um den einzelnen Jahrgängen die Geschichte des jungen Soldaten vorzuführen. Sogar ein kleiner Martinszug fand auf unserem Schulhof für die Kinder statt.
Dank unserer Eltern, die in der Elternschaft gesammelt hatten, wurden prall gefüllte Martinstüten an die Kinder verteilt und das Weezer Martinskommitee sorgte obendrein noch dafür, dass jedes Kind einen Weckmann erhielt. Vielen Dank an alle Beteiligten, die dafür gesorgt haben, dass der Martinstag, trotz aller Umstände, zu einem besonderen Tag wurde!
Schüler*innen freuen sich über neue Fensterdekoration
Die Fassade unserer Schule erstrahlt in neuem Glanz. An die Fensterfronten der Schule wurden kleine und große Bilder der Schulmaskottchen angebracht.
Das Ergebnis kann sich sehen lassen!
Maßnahmen, die sich aus der neuen Corona-Betreuungs- und Einreiseverordnung vom 30.09.2020 ergeben
Liebe Eltern,
die Herbstferien stehen vor der Tür. Aufgrund der Corona–Pandemie möchten wir Sie auf einige Richtlinien hinweisen.
Das Ministerium gibt folgende Handlungsanweisungen:
- Private Reisen bedürfen aktuell einer besonderen Planung und Umsicht. Da sich die allgemeine Situation täglich ändern kann, achten Sie bitte auf Pressemitteilungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) sowie des Ministeriums.
- Für Reiserückkehrer aus Risikogebieten (für uns im näheren Umfeld besonders die Niederlande!) gelten die Bestimmungen der Corona-Einreiseverordnung vom 19.09.2020.
- Für Reiserückkehrer gilt ferner eine (häusliche) Quarantänepflicht, die derzeit noch 14 Tage beträgt, sowie die Meldepflicht beim zuständigen Gesundheitsamt. Wird diese Quarantänepflicht missachtet und das schulpflichtige Kind kommt in die Schule, sprechen wir im Rahmen unseres Hausrechts ein Verbot zum Betreten des Schulgeländes aus! Unabhängig von den rechtlichen Folgen stellt die Missachtung der Vorschriften einen schweren Verstoß gegen die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme in der Schule dar!
- Verstöße gegen diese Pflichten können als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden (Geldbußen bis zu 25.000 Euro)!
- Die Quarantänepflicht entfällt, wenn ein negatives Corona-Testergebnis vorgelegt wird, das nicht älter als 48 Stunden sein darf und in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein muss.
- Schüler und Schülerinnen in Quarantäne bleiben dem Präsenzunterricht aus Rechtsgründen fern.
Unter diesem Beitrag finden Sie den Erlass zur Einreiseverordnung aus Risikogebieten und das entsprechende Merkblatt dazu.
Wir hoffen, dass Sie trotz aller Einschränkungen erholsame und schöne Ferien mit Ihren Kindern verleben.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Schotten, Julia Erkens
Schulleitungsteam
virtueller Rundgang
Erstklässler nehmen Lesetüten in Empfang
Das Leseförderungsprojekt „Lesetüte“ der IG Leseförderung ist eine Buchhandelsaktion für Lese- und Schulanfänger.
Jedes Kind erhält zur Einschulung als Willkommensgruß eine fantasievoll bemalte und farbenfrohe Lesetüte. Darin enthalten ist ein Erstlesebuch, ein an die Eltern gerichtetes Begleitschreiben zum Thema Lesen im Grundschulalter, sowie ein Klinkenhänger („Kein Eintritt, lese gerade...“) und z.B. ein Lesezeichen, auf dem die Adresse und Öffnungszeiten unserer Partner-Buchhandlung zu finden sind.
Die Aktion Lesetüte möchte bereits bei den Schulanfängern die Lust am Lesen wecken und Eltern auf die Bedeutung des Lesens und Vorlesens aufmerksam machen. Kinder sollen möglichst von Anfang an erfahren, dass der Umgang mit Büchern etwas Wertvolles ist und dass Bücher über die Wissensvermittlung hinaus spannend und lustig sind und neugierig machen.
Wir wünschen all unseren "Erstis" eine lustige und/oder spannende Lesezeit!